Allgemeine Akkreditierungsrichtlinien für Journalisten in Deutschland

Als Veranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Veranstaltungsthema) folgendermaßen nachweisen können:

a)   Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes

b)   durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,

c)   durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das
zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,

d)   durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung

e)   mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene
Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche
Online-Medien müssen seit mindestens vier Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum
Veranstaltungsthema darf höchstens zwei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für
Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)

f)   durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines
gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die
redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten b – f anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Businessmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

Bitte nutzen Sie folgende Emailadresse zur Akkreditierung: m.weiss(@)conactivity.de
Wir melden uns bei Ihnen.

Akkreditierung Pressevertreter 20. März

Akkreditierung Pressevertreter 24. April